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   BFH, 21.04.1997 - V B 136/96   

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https://dejure.org/1997,19858
BFH, 21.04.1997 - V B 136/96 (https://dejure.org/1997,19858)
BFH, Entscheidung vom 21.04.1997 - V B 136/96 (https://dejure.org/1997,19858)
BFH, Entscheidung vom 21. April 1997 - V B 136/96 (https://dejure.org/1997,19858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unvollständige Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als

    Auszug aus BFH, 21.04.1997 - V B 136/96
    Der Beschwerdeführer muß darlegen (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), welches Vorbringen tatsächlicher Art das FG in dem angefochtenen Urteil nicht berücksichtigt hat (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. April 1996 III B 1/96, BFH/NV 1996, 831) oder welchen nicht dem Vorbringen der Beteiligten entsprechenden Sachverhalt es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (BFH-Beschluß vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246).
  • BFH, 25.10.1995 - III R 31/95

    Vorliegen einer mangelnden Vertretung bei Ablehnung eines Antrags auf Verlegung

    Auszug aus BFH, 21.04.1997 - V B 136/96
    Er muß angeben, welche Tatsachen, insbesondere welche Schreiben in den Steuerakten, das FG bei seiner Entscheidung nicht beachtet hat (vgl. BFH- Beschluß vom 28. September 1995 V B 35/95, BFH/NV 1996, 412); denn zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens gehört der durch das Klagebegehren begrenzte Prozeßstoff, der durch die Sachaufklärung des FG und durch die Mitwirkung der Beteiligten beschafft worden ist, einschließlich des Inhalts der dem FG vorgelegten Akten (vgl. BFH-Beschluß vom 21. März 1996 XI B 64/95, BFH/NV 1996, 695).
  • BFH, 26.04.1996 - III B 1/96

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 21.04.1997 - V B 136/96
    Der Beschwerdeführer muß darlegen (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), welches Vorbringen tatsächlicher Art das FG in dem angefochtenen Urteil nicht berücksichtigt hat (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. April 1996 III B 1/96, BFH/NV 1996, 831) oder welchen nicht dem Vorbringen der Beteiligten entsprechenden Sachverhalt es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (BFH-Beschluß vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246).
  • BFH, 28.09.1995 - V B 35/95
    Auszug aus BFH, 21.04.1997 - V B 136/96
    Er muß angeben, welche Tatsachen, insbesondere welche Schreiben in den Steuerakten, das FG bei seiner Entscheidung nicht beachtet hat (vgl. BFH- Beschluß vom 28. September 1995 V B 35/95, BFH/NV 1996, 412); denn zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens gehört der durch das Klagebegehren begrenzte Prozeßstoff, der durch die Sachaufklärung des FG und durch die Mitwirkung der Beteiligten beschafft worden ist, einschließlich des Inhalts der dem FG vorgelegten Akten (vgl. BFH-Beschluß vom 21. März 1996 XI B 64/95, BFH/NV 1996, 695).
  • BFH, 21.03.1996 - XI B 64/95

    Erhebung einer Rüge wegen mangelnder Sachaufklärung durch das Finanzamt

    Auszug aus BFH, 21.04.1997 - V B 136/96
    Er muß angeben, welche Tatsachen, insbesondere welche Schreiben in den Steuerakten, das FG bei seiner Entscheidung nicht beachtet hat (vgl. BFH- Beschluß vom 28. September 1995 V B 35/95, BFH/NV 1996, 412); denn zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens gehört der durch das Klagebegehren begrenzte Prozeßstoff, der durch die Sachaufklärung des FG und durch die Mitwirkung der Beteiligten beschafft worden ist, einschließlich des Inhalts der dem FG vorgelegten Akten (vgl. BFH-Beschluß vom 21. März 1996 XI B 64/95, BFH/NV 1996, 695).
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